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Wie man ein erweitertes führungszeugnis beantragen: Ein umfassender Leitfaden

Einleitung

Ein erweitertes Führungszeugnis wird in Deutschland immer häufiger benötigt, insbesondere für Berufe oder Tätigkeiten, die den direkten Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen erfordern. Viele Arbeitgeber verlangen dieses Dokument, um die Eignung einer Person für eine verantwortungsvolle Aufgabe zu überprüfen. In diesem Artikel erklären wir, was ein erweitertes Führungszeugnis beantragen ist, wer es benötigt und wie man es korrekt beantragt.

Das erweiterte Führungszeugnis unterscheidet sich vom regulären Führungszeugnis durch den Umfang der enthaltenen Informationen. Es gibt Arbeitgebern oder Behörden tiefergehende Einblicke in die Vorstrafen einer Person und ist daher für bestimmte Tätigkeiten unerlässlich. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess und beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema.

Was ist ein erweitertes Führungszeugnis?

Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen ist ein offizielles Dokument, das Informationen über strafrechtliche Verurteilungen einer Person enthält. Es wird nur in speziellen Fällen ausgestellt, in denen besondere Schutzbedürfnisse berücksichtigt werden müssen, beispielsweise bei der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen oder gefährdeten Personen. Das erweiterte Führungszeugnis umfasst auch Verurteilungen, die in einem normalen Führungszeugnis nicht aufgeführt werden.

Wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, arbeitet häufig in Berufen wie Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter oder in Pflegeberufen. Es kann auch für Ehrenämter gefordert werden, die den direkten Kontakt mit Schutzbefohlenen beinhalten. Ein erweiterter Auszug aus dem Bundeszentralregister gibt den Arbeitgebern und Behörden mehr Sicherheit bei der Einstellung oder Beauftragung.

Der wesentliche Unterschied zum einfachen Führungszeugnis besteht darin, dass im erweiterten Führungszeugnis auch weniger schwerwiegende Verurteilungen und Jugendstrafen vermerkt sein können. Daher ist es besonders in sensiblen Bereichen unverzichtbar.

Voraussetzungen für die Beantragung

Um ein erweitertes Führungszeugnis beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die betroffene Person volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Beantragung kann sowohl von deutschen Staatsangehörigen als auch von in Deutschland lebenden Ausländern vorgenommen werden.

Es ist außerdem notwendig, ein offizielles Anforderungsschreiben vorzulegen. Dieses Dokument wird in der Regel vom Arbeitgeber oder der Behörde ausgestellt, die das erweiterte Führungszeugnis benötigt. Ohne dieses Anforderungsschreiben ist eine Beantragung nicht möglich, da es den besonderen Bedarf des erweiterten Zeugnisses rechtfertigt.

Neben dem Anforderungsschreiben müssen die antragstellenden Personen auch einen gültigen Identitätsnachweis erbringen. Dies kann in Form eines Personalausweises oder Reisepasses geschehen. Sollten Sie im Rahmen eines Ehrenamts tätig sein, können spezielle Regelungen gelten, die unter Umständen eine kostenfreie Ausstellung ermöglichen.

Schritte zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses kann auf zwei Wegen erfolgen: direkt vor Ort im Bürgeramt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Beide Wege haben ihre eigenen Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden erläutern.

Wenn Sie den Antrag persönlich im Bürgeramt stellen möchten, müssen Sie einen Termin vereinbaren und die oben genannten Dokumente mitbringen. Im Amt wird der Antrag geprüft, und Sie erhalten eine Quittung über die Bearbeitung. Die Zustellung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt in der Regel per Post an Ihre Privatadresse oder direkt an die anfordernde Behörde.

Alternativ können Sie das erweitertes führungszeugnis beantragen. Dazu ist es erforderlich, sich auf dem Portal des Bundesamts für Justiz zu registrieren und ein elektronisches Identifikationsverfahren (eID) zu durchlaufen. Ein Kartenlesegerät sowie der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion sind hierbei unerlässlich. Der Vorteil der Online-Beantragung liegt in der bequemen Abwicklung von zu Hause aus, allerdings müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach gewählter Methode. In der Regel beträgt sie etwa eine bis zwei Wochen, kann jedoch in Stoßzeiten länger dauern. Die Gebühren für die Beantragung liegen bei rund 13 Euro, es sei denn, Sie beantragen das Führungszeugnis im Rahmen eines Ehrenamts, in welchem Fall oft keine Kosten anfallen.

Bearbeitungszeit und Zustellung des Führungszeugnisses

Die Bearbeitungszeit eines erweiterten Führungszeugnisses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Normalerweise dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis das Dokument ausgestellt und zugestellt wird. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei hoher Nachfrage oder komplexen Einträgen im Bundeszentralregister, kann es zu Verzögerungen kommen.

Sobald das erweiterte Führungszeugnis bearbeitet wurde, wird es in der Regel per Post zugestellt. Sie haben auch die Möglichkeit, es persönlich im Bürgeramt abzuholen. In einigen Fällen wird das Führungszeugnis direkt an die anfordernde Behörde gesendet, vor allem wenn dies im Antrag ausdrücklich verlangt wurde.

Falls das Führungszeugnis nicht innerhalb der angegebenen Zeit ankommt, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen. Oftmals können Verzögerungen durch unvollständige Antragsunterlagen oder längere Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Justiz entstehen.

Gültigkeit und Nutzung des erweiterten Führungszeugnisses

Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen ist in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Diese relativ kurze Gültigkeitsdauer erklärt sich aus der Tatsache, dass das Führungszeugnis stets aktuelle Informationen über das strafrechtliche Verhalten der Person enthalten soll. Daher fordern viele Arbeitgeber und Behörden regelmäßig die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses.

Das erweiterte Führungszeugnis kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, insbesondere in Berufen und Tätigkeiten, die den Schutz von Kindern und gefährdeten Personen gewährleisten sollen. Dazu gehören Berufe im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie im sozialen Bereich. Auch im Ehrenamt, vor allem bei der Betreuung von Minderjährigen, wird es oft verlangt.

Sollte das Führungszeugnis abgelaufen sein, muss es erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht, und es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

Besondere Umstände und Probleme bei der Beantragung

Es kann vorkommen, dass im Erweitertes Führungszeugnis Beantragen über strafrechtliche Verurteilungen vorhanden sind. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Berufschancen haben, insbesondere in sensiblen Bereichen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem potenziellen Arbeitgeber oder der anfordernden Behörde in Verbindung zu setzen, um mögliche Konsequenzen zu klären.

Falls Einträge fehlerhaft oder veraltet sind, gibt es die Möglichkeit, eine Berichtigung oder Löschung zu beantragen. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Einträge entfernt werden können, insbesondere wenn sie schwerwiegende Verurteilungen betreffen.

Fazit

Das erweiterte Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das in vielen Bereichen des Arbeits- und Ehrenamtslebens verlangt wird. Es bietet Sicherheit für Arbeitgeber und Behörden, dass die Personen, die mit schutzbedürftigen Gruppen arbeiten, keine relevanten Vorstrafen haben. Der Beantragungsprozess ist zwar relativ einfach, sollte jedoch sorgfältig durchgeführt werden, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

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